Januar 2025 – Startschuss für elektronische Patientenakte!
Seit dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Die Krankenkassen erstellen die sogenannte „ePA für alle“ automatisch – es sei denn, Sie widersprechen aktiv. Privatversicherte müssen sich bei Interesse an einer ePA an ihre Versicherung wenden.
Welche Vorteile hat die ePA?
Die elektronische Patientenakte speichert medizinische Dokumente wie Befunde, Medikationspläne und auch Rezepte digital. Somit sind alle wichtigen Informationen zentral abgelegt und bei Bedarf schnell einsehbar – jedoch nur vom Patienten selbst sowie von (Zahn-)Ärzten und medizinischem Fachpersonal im entsprechenden Behandlungszusammenhang.
Mehr Informationen zum Umgang mit der ePA bietet das PDF „Basiswissen: Elektronische Patientenakte für alle“. »